Das LG Hamburg hat zehn Klauseln der Nutzungsbedingungen von Google für rechtswidrig erachtet und deren weitere Benutzung untersagt (Urteil vom 7.8.2009, Az. 324 O 650/08). Google spielt den Verstoß herunter und verweist darauf, dass die Klauseln seit einer Überarbeitung schon mehr als ein Jahr nicht mehr verwendet werden (Klasse, dass es immerhin nach ein paar Jahren aufgefallen ist, dass unwirksame AGB verwendet werden ...). Deshalb war ein Streitpunkt des Verfahrens auch die Wiederholungsgefahr. Das Gericht bejahte diese, weil nicht auszuschließen sei, dass Google kerngleiche Formulierungen erneut verwenden könnte. Konkret beanstandet wurden Klauseln, die Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte an von Benutzern eingestellten Inhalten betreffen sowie einzelne Bestimmungen des Datenschutzes. Bei der gebotenen verbraucherfeindlichen Lesart der Klauseln ermächtigen sie Google z.B., sämtliche Informationen, die ein Nutzer im Rahmen der Nutzung eines Dienstes eingibt, ohne konkreten Anlass und ohne Benachrichtigung des Nutzers zu überprüfen, zu ändern oder zu löschen. Google spricht von unglücklichen Formulierung und versichert Nutzern, dass sie auch in Zukunft die Google Produkte sicher nutzen können...
Google prüft das Einlegen von Rechtsmitteln gegen das Urteil
