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25.8.2009 Telefonnummer doch im Impressum einer Webseite erforderlich?
Letztes Jahr hat der EuGH entschieden, dass eine Telefonnummer nicht zwingender Bestandteil des Web-Impressums sein muss. Neben der E-Mail muss aber noch eine weitere rasche Kontaktmöglichkeit geschaffen werden. Ein Kontaktformular kann genügen, wenn Anfragen rasch beantwortet werden. Mit der Entscheidung habe ich mich in einer Anmerkung in der MMR (2009, 27 f. ) kritisch auseinandergesetzt. Lorenz (in VuR 2009, 295 ff.) schlägt nun in die gleiche Kerbe. Ihn überzeugt ebenfalls nicht, dass ein Kontaktformular eine Alternative zur E-Mail sein soll. Letztlich erhält der Empfänger auch hier eine E-Mail, nur dass die Nachricht nicht über das E-Mail Programm des Nutzers verschickt wird. Ähnlich abstrus wäre es beim Kommunikationsmittel Telefon zwischen Festnetz und Handy zu differenzieren.

 

Lorenz ist ferner der Ansicht, in Deutschland müsse weiter zwingend die Telefonnummer im Impressum angegeben werden. Der deutsche Gesetzgeber habe hier eine strengere Regelung treffen wollen. Dies überzeugt mich allerdings nicht, da keinerlei Anzeichen für einen entsprechenden Willen des Gesetzgebers bestehen. Die Erwähnung der Telefonnummer in der Gesetzesbegründung mag auf seine Lesart der E-Commerce-Richtlinie hindeuten, mehr aber auch nicht.


   

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