Der Vergleich um die Google-Buchsuche wirft kartellrechtliche Fragen wegen der möglichen Bildung eines Monopols durch Google auf (siehe dazu auch Google-Buchsuche-Vergleich und Orphan Works Monopol). Dazu heute noch zwei Anmerkungen:
Google würde durch den Vergleich eine Lizenz zur Nutzung der Werke erhalten. Dieser würde sich auch auf orphan works erstrecken, wäre aber nicht ausschließlich, d.h. die Rechteinhaber könnten sich jederzeit an anderen vergleichbaren Projekten beteiligen. Unabhängig von der Frage, ob der Vergleich dahingehend ausgelegt werden kann, dass das zu schaffende Book Rights Registry Lizenzen auch an andere Firmen vergeben darf, stellt sich die Frage, ob den Rechteinhabern daran überhaupt gelegen sein kann. Würde es ein Konkurrenzprojekt zur Google Buchsuche geben, hätte dies Wettbewerb zur Folge, der dazu führen dürfte, dass die Preise für bestimmte Nutzungen der Buchsuche sinken werden. Daran aber kann den Rechteinhabern nicht gelegen sein. Sie dürften bei einem Google Monopol wirtschaftlich am besten dastehen.
Um so schlimmer ist es, dass das Gericht in seinem fairness hearing diese Auswirkungen evtl. nicht oder nur unwesentlich berücksichtigen dürfte. Die Circuits in den USA haben bislang keine einheitliche Linie, welche Faktoren sie in einem fairness hearing werten. Während einige Gerichtsbezirke auch öffentliche Interessen in die Abwägung mit einstellen, beschränken sich andere, und hierzu gehört wohl der 2nd Circuit, in dem das Verfahren läuft, auf die unmittelbaren Auswirkungen auf die Vergleichsparteien.
