Prof. Sag untersucht in seinem Artikel „The Google Book Settlement and the Fair Use Counterfactual“, welche Unterschiede es zwischen dem am 28.10.2008 verkündeten Vergleich um die Google Buchsuche (der allerdings vom Gericht erst noch genehmigt werden muss, am 7.10.2009 findet hierzu ein „fairness hearing“ statt) und der hypothetischen Alternative eines gerichtlichen Obsiegens von Google in dem Gerichtsverfahren gibt. Prof. Sag hält die Digitalisierung der Bücher durch Google durch die Schranke des fair use für gerechtfertigt, hätte also mit einer Niederlage der Rechteinhaber gerechnet. Den wohl größten Vorteil des Vergleichs für Google macht er in den Regelungen zu „orphan works“ aus, also Werken, bei denen der Urheber nicht bekannt ist. Unter der „fair use“ Schranke wäre es Google lediglich erlaubt, kleine Ausschnitte des Buches zu präsentieren, Snippets. Unter den Bedingungen des Vergleichs dürfte Google aber bis zu 20% des Buches anzeigen. Für Google wäre damit das „Orphan-Works-Problem“ gelöst, wobei einige Kommentatoren des Vergleichs hier das Problem eines „Orphan-Works-Monopols“ ausmachen wollen. Der Vergleich sieht zwar vor, dass das einzurichtende „Book Right’s Registry“ zu einem späteren Zeitpunkt die Befugnis bekommen soll, Lizenzen für orphan works an Dritte zu erteilen. Dazu bedarf es aber erst einmal einer Rechteeinräumung der Urheber an das Registry und eine solche ist im Vergleich bislang nicht vorgesehen. Damit dürfte nur Google „orphan works“ umfassend wirtschaftlich auswerten, während potentielle Konkurrenten entweder diese Werke nur sehr beschränkt aufgrund der Schranke des fair use nutzen dürften (natürlich verbunden wieder mit dem Risiko einer Klage der Urheber) oder es letztlich bei einer umfassenderen Nutzung auf eine neue Sammelklage gegen sich ankommen lassen müssten, in deren Rahmen dann ein ähnlicher Vergleich wie der jetzt diskutierte geschlossen werden könnte. Bedenkt man, dass sich der Streit um die Google Buchsuche nun bereits vier Jahre hinzieht, hätte Google einen erheblichen Zeitvorsprung und könnte sich in den nächsten Jahren weitgehend konkurrenzlos orphan works verwerten.
Spannend zu sehen wird auch sein, ob sich die Zahl der orphan works nach Einführung des Buchrechteregisters reduzieren wird. Urheber könnten durch die Beteiligung an der wirtschaftlichen Verwertung durch Google ein Interesse daran haben, hier zu partizipieren und sich als Urheber von Werken „outen“.
