26.7.2009
BGH zur Angabe von Versandkosten bei Preissuchmaschinen
Der BGH hat sich zu Preissuchmaschinen geäußert, genauer zu der Frage, ob bei Froogle bei den angegebenen Preisen die Versandkosten mit enthalten sein müssen. Der verklagte Unternehmer hatte diese erst auf seiner eigenen Seite genannt, die von der Produktsuchmaschine verlinkt war. Nachdem sowohl LG wie auch OLG Hamburg einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung bejaht haben, hat der BGH nun auch die Revision zurückgewiesen. Bislang liegt allerdings nur die Pressemitteilung vor: "Bei Preisangaben in Preisvergleichslisten müsse der Verbraucher auf einen Blick erkennen können, ob der angegebene Preis die Versandkosten enthalte oder nicht. Denn die Aussagekraft des Preisvergleichs, der üblicherweise in einer Rangliste dargestellt werde, hänge von dieser wesentlichen Information ab. Unter diesen Umständen sei es nicht ausreichend, wenn der Interessent erst dann, wenn er sich mit einem bestimmten Angebot näher befasse, auf die zusätzlich anfallenden Versandkosten hingewiesen werde."