24.7.2009
Auch das OLG sagt: Kein Porsche bei einem Höchstgebot von 5,50 Euro
Eine der ersten verbraucherrechtlichen Urteile, die ich für die VuR aufgearbeitet habe, war das Urteil des LG Koblenz vom 18.3.2009, Az. 10 O 250/08. Ein Verkäufer hatte - scheinbar versehentlich - seinen Porsche mit einem Mindestgebot von 1 € zum Verkauf eingestellt und beendete die Auktion aufgrund des vermeintlichen Fehlers bereits nach acht Minuten. Zu diesem Zeitpunkt gab es schon Gebote und der Höchstbietende verlangte die Herausgabe des Porsche gegen Zahlung von 5,50 EUR bzw. die Zahlung von Schadensersatz. Das LG Koblenz sah die Geltendmachung als rechtsmissbräuchlich an. Die daraufhin eingelegte Berufung wurde nach einem Hinweisbeschluss des OLG Koblenz nun zurückgenommen. Das Oberlandesgericht ließ erkennen, dass es ansonsten ebenfalls einen Rechtsmissbrauch (§ 242 BGB) bejahen werde.