 |
 |
|
9.7.2009
Zugeständnisse von Google bzgl. Street View in der Übersicht |
Bei den ganzen Meldungen über das Gerangel zwischen Datenschützern und Google kann man leicht den Überblick darüber verlieren, welche Geständnisse dem Internetriesen schon abgerungen worden sind. Löschung von Rohdaten, Widerspruchsmöglichkeiten und Verschleierung von Gesichtern und KFZ-Kennzeichen sind hier nur die wichtigsten Schlagwörter. Für einen guten Überblick sorgt nun der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz, der die Zusagen von Google gesammelt dargestellt hat. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Zugeständnisse:
- "Google hat verbindlich zugesichert, eine Technologie zur Verschleierung von Gesichtern vor der Veröffentlichung von derartigen Aufnahmen einzusetzen.
- Google hat verbindlich zugesichert, eine Technologie zur Verschleierung von Kfz-Kennzeichen vor der Veröffentlichung derartiger Aufnahmen einzusetzen.
- Google hat verbindlich zugesichert, Widerspruchsmöglichkeiten zur Entfernung bzw. Unkenntlichmachung eines Gebäudes durch einen Bewohner oder Eigentümer vorzuhalten und derartige Widersprüche zu bearbeiten.
- Google hat verbindlich zugesichert, dass Widersprüche zu Personen, Kennzeichen und Gebäuden bzw. Grundstücken bereits vor der Veröffentlichung von Bildern in einer einfachen Form berücksichtigt werden mit der Folge, dass die entsprechenden Bilder vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden. Voraussetzung ist eine Identifizierung des Grundstücks, der Person oder des Fahrzeugs.
- Google hat verbindlich zugesichert, die geplanten Befahrungen mit einem Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit im Internet rechtzeitig vorher bekannt zu geben. Die vorhandenen Befahrungspläne werden bis zu 2 Monate im Voraus veröffentlicht und ständig aktualisiert. Google hat die verbindliche Zusage gemacht, die Liste genauer zu gestalten und auf Landkreise und kreisfreie Städte zu erstrecken. Die kreisfreien Städte wurden bereits eingepflegt, die Landkreise sollen nach Auskunft von Google bis etwa Mitte Juli 2009 eingestellt werden.
- Google hat verbindlich zugesagt, dass die Widerspruchsmöglichkeit auch nach der Veröffentlichung noch besteht.
- Die Rohdaten werden nach Aussage von Google zum Zwecke der Weiterentwicklung und Verbesserung der von Google entwickelten Technologie zur Unkenntlichmachung von Gesichtern, Kfz-Kennzeichen und Gebäudeansichten benötigt. Google hat verbindlich zugesichert, die Löschung/Unkenntlichmachung der Rohdaten vorzunehmen, indem die Ergebnisse aus dem Prozess zur Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen in die Rohdaten übernommen werden, sobald die Speicherung und Verarbeitung der Rohdaten nicht mehr für die genannten Zwecke erforderlich ist.
- Google hat verbindlich zugesichert, die Löschung oder Unkenntlichmachung der Rohdaten von Personen, Kfz und Gebäudeansichten vorzunehmen, die aufgrund eines Widerspruchs zu entfernen sind. Die Löschung oder Unkenntlichmachung dieser Daten in den Rohdaten wird bereits vor der Veröffentlichung vorgenommen, wenn der Widerspruch bis zu einem Monat vor Veröffentlichung der Bilder bei Google eingeht. Später oder auch nach Veröffentlichung eingehende Widersprüche führen zu einer Löschung in den Rohdaten binnen 2 Monaten.
- Google hat die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses zugesichert.
- Im Falle von Verknüpfungen des Dienstes durch andere Anbieter behält sich Google in den Nutzungsbedingungen das Recht vor, bei offensichtlicher Verletzung anwendbarer Gesetze, die Schnittstelle zu unterbinden.
- Google hat zugesichert, eine Beschreibung der Datenverarbeitungsprozesse und der technischen und organisatorischen Maßnahmen für Google Street View vorzulegen. Insbesondere gehört hierzu auch eine deutliche Beschreibung des Umgangs mit den Widersprechendendaten von der Entgegennahme des Widerspruchs bis zur endgültigen Löschung bzw. Unkenntlichmachung.
- Widerspruch kann eingelegt werden im Internet unter http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html#q7 oder schriftlich bei der Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Der Link mit dem Text: "FAQ Street View (inkl. Widerspruchsmöglichkeiten)" ist nunmehr direkt auf der ersten Seite der Hilfeseiten für Google Maps Deutschland erreichbar. Diese Hilfeseiten erreicht jeder Nutzer direkt aus dem Produkt Google Maps Deutschland, wenn er oben rechts den Link "Hilfe" klickt.
- Die bei Google eingelegten Widersprüche werden zeitnah bestätigt. Emails mit Widersprüchen werden bereits bestätigt, alle entsprechenden Briefe werden fortlaufend beantwortet."
|
|
|
|
n
|
 |
|