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26.4.2005 Heise Link zu Kopiersoftware verboten

Wie bereits berichtet (Meldung vom 14.3.2005), hat das LG München dem Heise-Verlag untersagt, im Rahmen der Berichterstattung über Software, die den Kopierschutz von CDs oder DVDs knackt, einen Link zur Homepage des Herstellers derartiger Produkte zu setzen. In der aktuellen c't (9/05) kritisiert Prof. Dr. Hoeren dieses Urteil scharf. § 95 a UrhG verbiete die Herstellung, den Vertrieb und die Werbung für Software, die einen Kopierschutz umgeht. Eine allgemeine Berichterstattung in der Presse könne im Umkehrschluss nicht über die Hintertür (Beihilfe!) untersagt werden. Ob sich der Heise Verlag in der Berufung mit dem Argument der Pressefreiheit durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.

 

 

 

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