1.7.2009
Schwedisches Gericht zu Personenbezug von IP-Adressen
Ein interessantes Urteil wird aus Schweden berichtet (The Register): Das höchste Gericht des Landes, Regeringsrätten, stufte IP-Adressen als personenbezogen ein! Eng mit dieser Frage verbunden ist die rechtliche Zulässigkeit des Speicherns von IP-Adressen durch Webmaster bzw. der Einsatz von Webstatistikprogrammen wie Google Analytics. In Deutschland haben wir hierzu unterschiedliche Urteile gesehen (bislang aber noch keine Äußerung auf OLG-Ebene). Zuletzt hatte das VG Wiesbaden dem EuGH diese Frage vorgelegt (siehe News vom 21.3.2009).