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In Griechenland haben die Behörden den Dienst vorerst gestoppt und das Fotografieren von Häusern und Straßen verboten (Heise).
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Der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar, hat Google (sowohl die Germany GmbH als auch Inc.) aufgefordert, bis zum 20.5.09 schriftlich die Einhaltung des Datenschutzes zu garantieren. Ansonsten dürfe das Projekt nicht fortgesetzt werden. Anscheinend sollen so verbindliche Zusagen erreicht werden, dass die Unkenntlichmachung der Gesichter von Passanten bereits in den aufgenommenen Rohdaten erfolgt (Heise). Google hat dann zwar verlautbart, auf das Ultimatum pünktlich reagiert zu haben, verwies aber auch darauf, dass letzte Fragen in Gesprächen erst noch geklärt werden müssten. Dazu dürften die Rohdaten gehören.
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Auf die japanische Bauweise reagierend, sollen in Japan die Kameras nicht in einer Höhe von 2,45 m, sondern 2,05 m eingesetzt werden. Neben Autos kommen Dreiräder zum Einsatz, die – mit Erlaubnis der Eigentümer! – ansonsten nicht zugängliche Bereiche wie Parks, Schlösser, Innenhöfe usw. erfassen (Heise). Also nicht wundern, wenn demnächst der freundliche Google-Mitarbeiter vor ihrer Türe steht und um Erlaubnis für Aufnahmen ihrer Wohnung bittet. Ob sie mit einer Tüte Chips auf ihrer Couch sitzend Einzug in Google House View halten wollen, können sie ihm bestimmt auch gleich mitteilen ...
