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23.5.2009 USA: Fremde Marken im Anzeigentext demnächst unter engen Voraussetzungen erlaubt
Google hat in den USA seine Richtlinien für AdWords im Hinblick auf die Verwendung von Marken geändert. Vor wenigen Tagen hatte das Unternehmen bereits bekannt gegeben, dass es in rund 190 Staaten zukünftig auf Beschwerden des Markeninhabers wegen der Verwendung der Marke als Keyword nicht mehr reagieren werde. Dies war in den USA ohnehin schon so. Die neue Änderung betrifft den Text der Anzeigen. Hier durften fremde Marken bislang nicht verwendet werden, d.h. konkret, dass ein Händler mit Produkten der Marke "Juhunnu" zwar Anzeigen bei Eingabe dieser Marke schalten, aber im Text der Anzeige nur die abstrakte Produktkategorie nennen durfte. Google vergleicht diesen Zustand mit dem Werbeflyer eines Supermarktes, in dem nur allgemein Snacks oder Süßgetränke angepriesen werden, ohne die geführten Marken zu nennen. Deshalb wird Google es ab dem 15.6.2009 erlauben, dass die Marke im Text der Anzeige verwendet wird, wenn das Produkt vom Werbetreibenden angeboten wird (Ankündigung im Blog). Nicht möglich sein wird es aber weiterhin, Anzeigen mit vergleichender Werbung unter Nennung der fremden Marke zu schalten. Auch Seiten, die sich kritisch mit dem Markeninhaber und dessen Produkten auseinandersetzen, sind im Text weiterhin auf allgemeine Umschreibungen angewiesen.
Die jüngsten Änderungen von Google dürften von den meisten Markeninhabern als neue Provokation aufgefasst werden. Google gießt damit weiteres Öl ins Feuer. Mit weiteren Klageverfahren rund um AdWords darf gerechnet werden. 


   

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