18.5.2009
Werbebanner neben rechtswidrigem Video-Stream - Keine Störerhaftung
Das LG München I (Beschluss vom 31.3.2009, Az. 21 O 5012/09) hat eine Störerhaftung für das Erscheinen eines Werbebanners neben einem Video-Stream, der Urheberrechte der Antragsstellerin verletzt hat, verneint. Eine Störerhaftung setze die Möglichkeit voraus, den Verstoß zu verhindern. Dies sei hier weltfremd. Der Plattformbetreiber sei nicht auf Werbung aus Deutschland angewiesen und die Wirtschaftlichkeit seines Angebots sei selbst dann nicht gefährdet, wenn die gesamte aus Deutschland geschaltete Werbung berücksichtigt werde.