22.4.2005 Was wurde aus
"We are not evil"? - Google v. Froogles
Das
seit März 2001 existierende Online-Einkaufsportal Froogles
des Geschäftsmanns Richard Wolfe ist Google ein Dorn im
Auge. Letztes Jahr lehnte ein Schiedsgericht der
Internet- und DNS-Verwaltung ICANN die Klage von Google mit
zwei zu eins Stimmen ab, wonach Froogles die Namensrechte
von Google verletze.
Google
gibt sich allerdings noch nicht geschlagen und hat letzte
Woche vor dem Bezirksgericht in Brooklyn (New York) Klage
gegen Herrn Wolfe eingelegt. Der Suchgigant ist der Ansicht,
senior User" aller Marken zu sein, die die Zeichenfolge
"--OOGLE" für Suchdienste im Internet enthalten.
Die Klageschrift findet sich unter http://blog.searchenginewatch.com/googlevfroogles.pdf
Wolfe
wirft Google übrigens seinerseits vor, mit der im Dezember
2002 gestarteten Produktsuche Froogle
gegen sein schon zwei Jahre vorher angemeldetes Warenzeichen
zu verstoßen. Er hat gegen die Erteilung einer Trademark
"Froogle" am 24.3.2004 Widerspruch eingelegt.