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22.4.2005 Was wurde aus "We are not evil"? - Google v. Froogles

Das seit März 2001 existierende Online-Einkaufsportal Froogles des Geschäftsmanns Richard Wolfe ist Google ein Dorn im Auge.  Letztes Jahr lehnte ein Schiedsgericht der Internet- und DNS-Verwaltung ICANN die Klage von Google mit zwei zu eins Stimmen ab, wonach Froogles die Namensrechte von Google verletze.

 

Google gibt sich allerdings noch nicht geschlagen und hat letzte Woche vor dem Bezirksgericht in Brooklyn (New York) Klage gegen Herrn Wolfe eingelegt. Der Suchgigant ist der Ansicht, senior User" aller Marken zu sein, die die Zeichenfolge "--OOGLE" für Suchdienste im Internet enthalten. Die Klageschrift findet sich unter http://blog.searchenginewatch.com/googlevfroogles.pdf

 

Wolfe wirft Google übrigens seinerseits vor, mit der im Dezember 2002 gestarteten Produktsuche Froogle gegen sein schon zwei Jahre vorher angemeldetes Warenzeichen zu verstoßen. Er hat gegen die Erteilung einer Trademark "Froogle" am 24.3.2004 Widerspruch eingelegt.

 

 

 

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