17.5.2009
Neuer Aufsatz zur Zulässigkeit von Webtracking
Webmaster und Betreiber von Online-Shops sind auf aussagekräftige Kennzahlen angewiesen, wenn Sie ihren Auftritt für Suchmaschinen optimieren oder Marketingmaßnahmen auf ihre Wirkung überprüfen möchten. Webtracking-Dienste helfen bei der Analyse der vorhandenen Besucherströme und liefern detaillierte, statistisch aufbereitete Auswertungsergebnisse. Dazu werden – bislang zumeist ohne deren Wissen und Einwilligung - Informationen über Besucher ausgewertet, z.B. wie sie zu einer Website gekommen sind, wie lange sie sich dort aufgehalten und an welcher Stelle sie diese wieder verlassen haben. In meinem neuen, in der K&R 5/2009 erscheinen Aufsatz werden anhand des Marktführers Google Analytics die Möglichkeiten von Webtracking-Programmen skizziert und diese auf ihre Konformität mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft.