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14.5.2009 Änderung der AdWords-Nutzungsbedingungen in 190 Staaten
Bislang hat Google Beschwerden über die Verwendung einer fremden Marke als Keyword nur in den USA, Kanada und seit letztem Jahr in Großbritannien nicht weiter verfolgt. Ab dem 4.6.2009 soll dies die gängige Praxis in 190 weiteren Staaten werden (eine komplette Liste findet sich hier). Mit anderen Worten erlaubt Google es in diesen damit, fremde Marken als Auslöser von Anzeigen zu buchen und wird diese auch auf Beschwerden der Rechteinhaber nicht stoppen. Vorsichtig bleibt Google aber weiterhin vor allem in EU-Staaten, Brasilien und Neuseeland. In diesen ändert sich vorerst nichts und wird das Unternehmen wohl die Entscheidung des EuGH zu dieser Frage abwarten, bevor es Änderungen vornimmt. Der 4.6. wird hier ebenfalls ein interessantes Datum sein, denn an diesem Tag soll der Generalanwalt beim EuGH seine Haltung zu den Vorlagefragen aus Frankreich darstellen.

Siehe auch Google further liberalizes its Adwords’s Trademark policy in 190 countries, Austrotrabant’s Blog


   

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