In Sachen Vergleich bei der Google Buchsuche hat sich in den letzten beiden Wochen ebenfalls einiges getan:
- Der New Yorker Richter hat die Einspruchsfrist gegen den Vergleich um vier Monate bis zum 4.9.2009 verlängert. Ein Anhörung werde nicht wie zunächst geplant am 11.6, sondern erst am 5.10 stattfinden.
- Das US-Justizministerium untersucht die kartellrechtlichen Probleme, die sich aus einem Auswertungsmonopol für die sog. verwaisten Titel ergeben. Zuvor hatte bereits das Internet Archive, das nach eigenen Angaben im Rahmen der Open Content Alliance rund eine Million Werke aus 150 Bibliotheken digitalisiert hat, in seiner Eingabe an das Gericht bemängelt, dass Einigung allein Google von der Haftung für die Nutzung von "orphan works" ausschließe. Andere digitale Archive müssten weiterhin mit rechtlichen Unsicherheiten beim Scannen und Bereithalten dieser Werke rechnen.
US-amerikanische Verbraucherschützer haben dem US-Justizministerium eine interne Präsentation (PDF-Datei) von Google zugeschickt, in der das Unternehmen Argumente darstellt, die gegen ein Monopol sprechen. Die Organisation Consumer Watchdog hat dem Ministerium ein weiteres, mit kritischen Kommentaren versehenes Exemplar (PDF-Datei) zukommen lassen. Google führt u.a. die einfache Möglichkeit der Nutzer an, zu einer anderen Suchmaschine zu wechseln. Als Beleg soll ein Fehler herhalten, bei dem zeitweise jeder Suchtreffer mit dem Hinweis "This site may harm your computer" versehen war. Folge war nämlich eine Verdoppelung der Suchanfragen bei Yahoo während dieses Zeitraums. - Siehe den lesenswerten Beitrag "Google Quake - Am Wendepunkt zwischen Gutenberg- und Google-Zeitalter" von Gerd Wilser.
