Links & Law - Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung für Juristen & Webmaster

Internetrecht für Juristen und Webmaster Suchmaschinen & Such-maschinenoptimierung Blog zu Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung Links & Law SEO-Angebote Urteile zum Internetrecht Literatur zu SEO und Internetrecht  Lebenslauf / Impressum 
11.5.2009 Weiter Ärger um Google Street View

Während der Urlaubspause hielt die Diskussion um Google Street View munter weiter an. Ob in einer Zeit mit Personensuchmaschinen, sozialen Netzwerken und immer mehr Datenskandalen wirklich soviel Wind um ein relativ harmloses Feature gemacht werden muss, bezweifle ich allerdings. Mit der Verpixelung von Gesichtern und Autokennzeichen sollte dem Datenschutz schon genüge getan sein. Wenn noch etwas Druck auf Google ausgeübt wird, die Technik weiter zu verbessern und auf berechtigte Beschwerde nzu reagieren, ok, aber dann sollte es genug sein.

Die letzten Entwicklungen zu Street View:

  • Aufgrund von Protesten hat Google letztes Jahr vorübergehend Aufnahmen für seinen Dienst Street View in Schleswig-Holstein gestoppt. Im Mai oder Juni sollen nun aber doch Bilder von Kiel, Lübeck und weiteren Ortschaften gemacht werden. Thilo Weichert, Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter kritisiert den Dienst weiterhin und verwies Bewohner und Eigentümer von aufgezeichneten Wohnungen und Grundstücken oder sonst wie Betroffene darauf, ihr Datenschutzrecht direkt gegenüber Google einzufordern und ihren Widerspruch zu erklären. Die E-Mail-Adresse für Einsprüche oder Informationswünsche lautet streetview-deutschland@google.com.
  • Karsten Neumann, Mecklenburg-Vorpommers Datenschutzbeauftragter, hat sich ebenfalls in die Debatte um Street View eingemischt. Die Verpixelung der Gesichter sei nicht vollständig. Bisher werde nur eine Art von kleinem Schleier übers Gesicht gelegt, die Person bleibe erkennbar (mehr bei Heise).
  • Die Organisation Privacy International hat sich in Großbritannien gegen Street View engagiert. Der britische Datenschutzbeauftragte hat deren Beschwerde jedoch zurückgewiesen. Google gehorche den Datenschutzgesetzen. Man müsse einem "pragmatischen und Common-Sense-Ansatz" folgen: Wegen einer kleinen Zahl von möglichen Datenschutzverletzungen könne nicht ein ganzer Dienst verboten werden (offizielle Stellungnahme).


   

Google
 
Web www.linksandlaw.de

 

 

n

 

News

Die aktuellen News finden Sie auf dieser Seite.

Ältere News wandern ins Archiv (2005, 2006, 2007, 2008,  2009, 2010, 2011 und 2012)

 

 
 

Internetrecht-Startseite | Kontakt | Anwälte Internetrecht | Internetrecht-Suchmaschine

Copyright © 2002-2009  Dr. Stephan Ott