§ 301 des türkischen Strafgesetzbuch stellt die Verunglimpfung des Türkentums im Allgemeinen und staatlicher Repräsentanten wie Atatürk, den Gründungsvater der Türkei, im Besonderen unter Strafe. Seit einem Jahr ist deswegen bereits die Nutzung von YouTube wegen Beleidigung gegen Atatürk gesperrt. Jetzt soll ein Gericht darüber entscheiden, ob sogar Google gesperrt werden soll!