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17.4.2009 Haftungsrisiko bei der automatischen Vorschlagsfunktion?
Die automatische Vorschlagsfunktion von Google könnte für juristischen Ärger sorgen. Google macht Vorschläge zur Vervollständigung der gerade eingetippten Suche und schlägt dabei zusätzliche Begriffe vor. Diese beruhen auf der Auswertung von früheren Anfragen von Nutzern. Das ganze läuft automatisch ab und wird nicht gefiltert. Wer jetzt aber eine Suche nach z.B. Softwareprogrammen eintippt, dem schlägt Google schon mal vor, doch gleich auch nach diesen in Kombination mit den Begriffen "Raubkopien", "Torrent" oder "kostenlos" zu suchen. Lässt sich das schon als Rat zur Suche nach Raubkopien auffassen? Der Spiegel hat über die Thematik berichtet und zitiert u.a. Prof. Hoeren, der hier ein neues Haftungsrisiko für Google sieht.

Wer das ganze mal ausprobieren möchte, gebe z.B. einmal "Microsoft Frontpage" in die Suchmaske ein.


   

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