Der erste Kläger hatte sich für eine Stelle als Redakteur eines Politmagazins beworben, war allerdings nicht eingestellt worden, nachdem der potentielle Arbeitgeber über eine Suche zahlreiche Foren-Einträge des Bewerbers entdeckt hatte, in denen dieser z.B. das geplante Killerspiele-Verbot der Bundesregierung als puren Aktionismus und Ablenkung von den eigentlichen Ursachen bezeichnet hatte. Das Gericht sah in der Haltung des Klägers eine personenbezogene Information, zu der die Suchmaschine den Zugang vermittle. Darin liege eine datenschutzrelevante Haltung, die im konkreten Fall gegen die Interessen des Betroffenen verstoße. Bei Suchen nach Personen müsse sicher gestellt werden, dass der anfragende User ein berechtigtes Interesse an der konkreten Suche habe und dieses mit dem Schutzbedürfnis des Betroffenen abgewogen werde. Wie dies natürlich praktisch umgesetzt werden kann, dazu schweigen die Richter.
Das zweite Verfahren mutet nicht weniger kurios an. Der Hochzeitstermin des Klägers war geplatzt, nachdem seine Verlobte über die Bildersuche auf ein Foto von ihm gestoßen war, das ihn mit einer Jagdtrophäe in der Hand zeigte. Als Folge flog seine Lüge auf, mit Waffen und Jagd nichts am Hut zu haben. Die Verlobung wurde gelöst und der Beinahe-Ehemann versuchte nun erfolgreich, die Suchmaschine mit in die Verantwortung zu nehmen.
Wer sich jetzt allerdings Hoffnungen macht, jegliches Unheil Suchmaschinen in die Schuhe schieben zu können, dem sei gesagt, dass dies auch nur an einem Tag im Jahr von Erfolg gekrönt sein kann. April, April... Aber vielleicht sehe wir derartige Verfahren ja wirklich noch eines Tages...
