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2.4.2009 Nicht eingelöste Zusagen bei der Suchmaschinenoptimierung und Zahlungsanspruch
Unseriöse Versprechungen von Suchmaschinenoptimierern, die eine Platzierung der Seite ihrer Kunden in den Top-Positionen versprechen, sind keine Seltenheit und oft Inhalt von Spam-Mails. Dafür hat es relativ lange gedauert, bis sich ein Gericht dieser Thematik annehmen musste. Das AG Düsseldorf hat nun entschieden, dass einem Unternehmen kein Zahlungsanspruch zusteht, wenn die versprochene Platzierung tatsächlich nicht erreicht wird. Vorschüssig geleistet Zahlungen des Kunden müssen zurückerstattet werden (Urteil vom 17.7.2008, Az. 39 C 5988/08).

Unerheblich sein dabei, dass eine bestimmte Platzierung gar nicht garantiert werden könne. Es komme nur auf die Zusage des Unternehmens an.

Irrelevant schließlich ist es, dass die versprochene Position bei einer Kombination mehrerer Suchbegriffe erreicht werde. Entscheidend ist alleine, ob dies für einzelne zugesicherte Suchbegriffe geschehe.


   

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