Dieses Urteil möchte ich in einen Zusammenhang mit der neuen interessenbezogenen Werbung bei Google stellen. Das Unternehmen hat seine AdSense-Teilnehmer dazu aufgefordert, ihre Datenschutzerklärung den neuen Gegebenheiten anzupassen. Auf der Website von Google findet sich dazu die Aussage "Da Publisher-Websites und gesetzliche Vorschriften von Land zu Land unterschiedlich sind, können wir keine bestimmte Formulierung für die Datenschutzbestimmungen vorschlagen." Dies erscheint mir entschieden zu wenig zu sein. Wenn Google Werbepartner in verschiedenen Staaten hat, dann sollte das Unternehmen auch entsprechende Muster für seine Nutzer zur Verfügung stellen; dies gerade vor dem Hintergrund, dass ein AdSense-Teilnehmer keinen großen Einblick in die Datenverwendung bei Google hat. Sollten also Datenschutzerklärungen von AdSense-Teilnehmern nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen, könnte Google ebenfalls eine Haftung wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht drohen.
