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14.3.2009 Handelsgericht Zürich entscheidet gegen Giersch
Im Streit um den Namen "GMail", unter dem sowohl der deutsche Unternehmer Giersch als auch Google eigene Dienste anbieten, hat die Suchmaschine nach mehren Niederlagen vor Gericht einen ersten Erfolg errungen, und zwar vor einem Handelsgericht in Zürich. Dieses erklärte die Marke des Deutschen für nichtig, da es Zweifel an der Gebrauchsabsicht des Beklagten zum Zeitpunkt der Markenhinterlegung hatte. Dieser habe es nur darauf angelegt, sie später teuer zu verkaufen. Dabei bleibt für mich aber offen, warum Giersch dies nicht längst getan hat. Soll nur der Preis für Google in die Höhe getrieben werden?

Siehe zu dem Streit Giersch - Google auch einige ältere News-Meldungen:


   

Google
 
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