Am 4.3.2009 wurde im Wirtschaftsausschuss des Bundestages eine Sachverständigenanhörung zu dem Entwurf der FDP-Fraktion hinsichtlich einer Novellierung des TMG durchgeführt (zu dem Entwurf siehe bereits FDP - Gesetzesantrag zur Änderung des TMG). Eine Zusammenfassung der Stellungnahmen finden Sie auf der Website des Instituts für Urheber- und Medienrecht. Hervorheben möchte ich lediglich, dass Dr. Arnd Haller für Google auf die Problematik der Bildersuchmaschinen hingewiesen hat. Als Lösung könne er sich entweder eine neue Schrankenregelung für Thumbnails vorstellen oder es könne geregelt werden, dass die Anzeige des Thumbnails keine Vervielfältigung des Suchmaschinenbetreibers, sondern des Anbieters der betroffenen Website sei. Letzteres erscheint mir schon sehr weit hergeholt und dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben. Für eine neue Schrankenregelung plädiere ich hingegen ebenfalls schon seit Jahren.