2.3.2009
Einstweilige Verfügung gegen die Musiksuchmaschine Songbeat
Nach einem Bericht von ZDF.de hat das LG Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Songbeat bestätigt. Deren sog. Songbeat-Player funktioniert im Prinzip wie eine Suchmaschine, nur dass sie auf Musiktitel zugeschnitten ist und spezielle MP3-Suchmaschinen abfragt. Gefundene Titel können problemlos auf den Rechner geladen werden, natürlich auch solche von rechtswidrigen Vorlagen. Der deutschen Tochter des US-Musikkonzerns Warner Music gefällt dies wenig und sie hat nun besagte rechtliche Schritte in Hamburg eingeleitet.