Nachdem ich gestern ein paar Infos zu Qualitätsfaktoren und zur Qualität der Zielseite bei Google AdWords gegeben habe, dürfte die von TradeComet gegen Google angestrengte Klage besser zu verstehen sein.
Vertikale Suche ist ein expandierender Markt, auf dem noch viel Geld zu machen ist. Der Begriff bezeichnet mehr oder weniger Spezialsuchmaschinen für bestimmte Themen, z.B. Google News für Nachrichten oder YouTube für Videos. Dabei werden heute schon mehr Suchanfragen an YouTube oder EBay gestellt als an Yahoo. TradeComet betreibt nun auch eine spezielle Suchmaschine, in dem es alleine um Angebote des B2B-Bereichs geht und in dem ebenfalls Anzeigen von Kunden vermarktet werden. Zur Bewerbung des Dienstes hat TradeComet vorwiegend auf Google AdWords zurückgegriffen und war zunächst sehr erfolgreich. Es kam auch zu mehren Treffen mit Google, in denen es um eine Steigerung der Effizienz von Kampagnen ging. Im Dezember 2005 lobte Google TradeComet als "site of the week". Im Mai 2006 jedoch erhöhte Google den Mindestklickpreis. Statt 5 - 10 Cent zahlen müssen, verlangte Google nun zwischen 5 und 10 Dollar. Bei diesen Kosten konnte TradeComet seine Kampagnen nicht weiter aufrecht erhalten und hatte in der Folge Besuchereinbrüche um bis zu 90 %. Natürlich versuchte man mit Google ins Gespräch zu kommen, doch letztlich ergebnislos. Google bemängelte die Qualität der Zielseiten der Kampagne und ließ sich auch durch Änderungen an dieser nicht zu einem niedrigeren Mindestklickpreis bewegen.
Der Vorwurf von TradeComet: Google versuche gezielt aufgrund seiner Marktmacht einen Konkurrenten im Bereich der vertikalen Suche zu eliminieren. Die "Rankingfaktoren" der Werbeanzeigen seien intransparent und nicht alleine von der Anwendung eines Algorithmus abhängig. Über die Qualität der Zielseiten würde Personal entscheiden und hier könnte Google willkürlich eigene Interessen durchsetzen. So habe das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Firmen geschlossen, die gezielt bevorzugt würden (z.B. business.com) und einen niedrigeren Klickpreis zahlen müssten. Wer mit Google kooperiere, sei klar im Vorteil. Konkurrenten würden behindert.
Um Google in die Knie zu zwingen, müsste TradeComet eine Monopolstellung von Google auf dem Werbemarkt nachweisen. Anderen Klägern zuvor war dies nicht gelungen. Aber die Klagen von z.B. Kinderstart sind nun schon wieder einige Jahre her und Google hat seitdem DoubleClick erworben und zudem setzt sich die Ansicht immer mehr durch, dass es nicht einen Online-Werbemarkt insgesamt gibt, sondern dass dieser in Teilmärkte, z.B. die Werbung bei Suchmaschinen aufgespalten werden muss. Die Klage ist daher sehr spannend und zugleich äußerst gefährlich für Google. Vielleicht sehen wir das erste Urteil in den USA, das Google ein Monopol bescheinigt!
Interessant wird es ferner sein, zu sehen, ob der Vorwurf der gezielten Begünstigung von einzelnen Unternehmen im Werbeprogramm noch näher dargelegt werden kann.
Worauf die schlechte Qualität der Zielseite von TradeComet beruhen soll, geht nicht so recht aus der Klageschrift hervor. Google könnte es evtl. nicht gefallen, dass TradeComet sein eigenes Werbeprogramm für den B2B Bereich fährt.
Nach deutschem Recht wäre eine unsachliche Diskriminierung verboten, sowohl innerhalb der Websuche als auch bei den Anzeigen. Diese kann auf einer individuellen Bevorzugung beruhen (hier z.B. auf einer Herabstufung außerhalb des eingesetzten Algorithmus) oder aufgrund der Anwendung eines sachfremden Algorithmusfaktors, der eine Diskriminierung in sich trägt. Eine Bestimmung, Konkurrenzwerbeprogramme gezielt zu benachteiligen, könnte hierunter fallen. Aber muss Google Werbung für Konkurrenten zulassen? Als Monopolist auf dem Werbemarkt: Vielleicht! Das ist das erste kartellrechtliche Verfahren gegen Google in den USA, dem ich eine gewisse Erfolgschance zubillige!
- TradeComet.com LLC v. Google, Inc., 09 CIV 1400 (SDNY complaint filed Feb. 17, 2009).
