Nach seinen Nutzungsbedingungen stellt Google nach einer Beschwerde eine Markeninhabers sicher, dass Anzeigen die Marken nicht im Anzeigentext oder als Keywordauslöser verwenden. Google leitet hingegen keine Schritte ein, wenn eine Anzeige aufgrund von Begriffen geschaltet wird, die nicht als Marke geschützt sind, auch wenn die Suchanfrage einen geschützten Begriff enthält. "Dies ist darauf zurückzuführen, dass Google es seinen Kunden gestattet, ein System mit weitgehend passenden Keywords zu verwenden, um Anzeigen gezielt auszurichten. Hat ein Kunde beispielsweise das Keyword "Schuhe" ausgewählt, erscheint die Anzeige des Kunden, wenn ein Nutzer "Schuhe" eingibt. Dabei spielt es keine Rolle, welche anderen Suchbegriffe möglicherweise noch verwendet werden. Die Anzeige würde also unter Umständen bei Eingabe aller folgenden Suchbegriffe durch den Nutzer geschaltet werden: "Tennisschuhe", "rote Schuhe" oder "Nike-Schuhe". In diesem System muss der Kunde nicht alle möglichen Kombinationen von Suchbegriffen einzeln eingeben, die für seine Anzeige von Bedeutung sind."
Google stellt ein Formular für Markenbeschwerden bereit.
