Bei den Werbeanzeigen auf der Suchergebnisseite von Google hatten sich schon mehrere Gerichte in Deutschland und Frankreich kritisch geäußert. Aus der Pressemeldung zur BGH-Entscheidung in Sachen AdWords könnte jedoch evtl. abgelesen werden, dass das Gericht von einer genügenden Unterscheidung ausgeht. Wenn die Urteilsgründe veröffentlicht werden, dürfte hier mehr Klarheit herrschen.
