In einer für den 10.6.2009 angesetzten Verhandlung geht es um die Haftung eines Merchants für eine Rechtsverletzung seines Affiliates (der hatte eine fremde Marke in einem Metatag verwendet). Das OLG Köln hatte als Vorinstanz (Urteil v. 24.05.2006, Az. 6 U 200/05) hier eine Haftung angenommen und den Affiliate als Beauftragten der Merchants i.S.d. § 14 Abs. 7 MarkenG angesehen. Der BGH hat in diesem Verfahren somit die Möglichkeit, die verfehlte Metatag-Rechtsprechung zu korrigieren (gut, daran glaube ich nicht wirklich, aber vielleicht hat sich die technische Bedeutungslosigkeit von Metatags bis dahin zum BGH herumgesprochen und vielleicht zieht das Gericht daraus rechtliche Konsequenzen) und den Rahmen für die Affiliatehaftung abzustecken.
Am 16.7.2009 wird der BGH über Werbung in Preissuchmaschinen verhandeln und darüber zu befinden haben, ob Werbung ohne Versandkosten in Preissuchmaschinen wettbewerbswidrig ist.
