Aus der Rubrik "Dumm gelaufen": In den USA hat ein Gericht mal wieder eine Markenrechtsverletzung angenommen, weil in Metadaten die Marke eines Konkurrenten verwendet wurde. Dabei hatte sich der Beklagte noch die Mühe gemacht, in einem Disclaimer auf seiner Seite darauf hinzuweisen, dass er in keiner Beziehung zum Markeninhaber stehe. Doch soll nach Auffassung des Gerichts gerade diese Erwähnung des Markennamens im Disclaimer dazu geführt haben, dass bei einer Google-Suche nach der Marke, die Seite des Konkurrenten unter den ersten Suchergebnissen zu finden war. Das klingt mir sehr danach, als wäre die Marke nur deshalb in den Metadaten aufgetaucht, weil sie auch im Text (dem Disclaimer) genannt wurde.
Im Ergebnis lag das Gericht sicher richtig, weil die Marke auch zum Bestandteil des Domain-Namens gemacht worden war; die Ausführungen zu den Metadaten und dem Disclaimer werden einem nach der Lektüre des Urteils leider nicht wirklich klar.
Suarez Corporation Industries v. Earthwise Technologies Inc., W.D.Wash., No. C07-5577, 11/14/08