Wie
Telepolis
berichtet, droht
die
Metasuchmaschine
Seekoo ihren
Kunden mit einer
Strafanzeige,
die nach
bestimmten
rechtswidrigen
Inhalten suchen.
So produziert
die Suche nach
"Kinderpornographie"
folgende
Warnmeldung:
"Wir von
www.SeekOo.de
unterstützen in
keinster Weise
illegale
Handlungen,
daher ist ihr
Suchbegriff
geblockt. Ihre
IP-Adresse
lautet ... und
wurde kurzzeitig
gespeichert. Bei
wiederholter
Suche werden wir
ihre IP-Adresse
an unsere
Rechtsabteilung
weiterleiten."
Ob wirklich
Anzeigen an eine
Staatsanwaltschaft
weitergeleitet
wurden, ist
allerdings nicht
bekannt. Trotz
der an sich
rechtschaffenen
Intention ist
der Vorstoß
wenig sinnvoll.
Wer nach
Kinderpornographie
sucht, kann sich
ja evtl. auch
nur für deren
strafrechtliche
Relevanz
interessieren.
Wer nach
"Kinderpornographie"
und "StGB"
sucht, erhält
die gleiche
Warnung...