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13.4.2005 Seekoo zeigt eigene Kunden an!

Wie Telepolis berichtet, droht die Metasuchmaschine Seekoo ihren Kunden mit einer Strafanzeige, die nach bestimmten rechtswidrigen Inhalten suchen. So produziert die Suche nach "Kinderpornographie" folgende Warnmeldung: "Wir von www.SeekOo.de unterstützen in keinster Weise illegale Handlungen, daher ist ihr Suchbegriff geblockt. Ihre IP-Adresse lautet ... und wurde kurzzeitig gespeichert. Bei wiederholter Suche werden wir ihre IP-Adresse an unsere Rechtsabteilung weiterleiten." Ob wirklich Anzeigen an eine Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden, ist allerdings nicht bekannt. Trotz der an sich rechtschaffenen Intention ist der Vorstoß wenig sinnvoll. Wer nach Kinderpornographie sucht, kann sich ja evtl. auch nur für deren strafrechtliche Relevanz interessieren. Wer nach "Kinderpornographie" und "StGB" sucht, erhält die gleiche Warnung...

 

 

 

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