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30.1.2009 Barrierefreiheit von Webseiten und Thumbnail-Problematik
Ich will heute mal wieder der Thumbnails-Problematik einen weiteren Gesichtspunkt hinzufügen. Konkret geht es mir erneut um den Ansatzpunkt des Thüringer Oberlandesgerichts (Urteil vom 27.2.2008. Az. 2 U 319/07). Zur Erinnerung: Das Gericht ist davon ausgegangen, dass es gegen Treu und Glauben verstößt, wenn ein Webmaster seine Seite für Suchmaschinen optimiert und sich hinterher gegen die Darstellung von Bildern oder Graphiken als Thumbnails im Rahmen der Bildersuche wehrt. Ich habe daran bereits kritisiert, dass ein Webmaster ja der Erfassung seiner Seite für die Websuche zustimmen und der für die Bildersuche widersprechen können muss. Der Ansatz des Oberlandesgerichts hätte daher nur dann etwas für sich, wenn eine gezielte Optimierung für Bildersuchmaschinen stattfindet. Diesbzgl. fällt mir im Wesentlichen nur eine Optimierung über Alt-Texte ein. Wenn sich solche aber finden, wie soll daraus der Schluss auf eine gezielte Optimierung für Bildersuchmaschinen gezogen werden können? Der Webmaster könnte die Verwendung von Alt-Texten im Prozess jederzeit mit einem barrierefreien Design begründen, das mit Bildersuchmaschinen rein gar nichts zu tun hat.
Blinde Menschen können nur Texte einer Internetseite mit einer Braillezeile ertasten oder über eine Sprachausgabe anhören. Graphiken und Bilder hingegen sind für blinde Menschen nicht lesbar. Deshalb gehört es zu einer barrierefreien Programmierung dazu, dass diese mit Alt-Texten hinterlegt werden. Sehenden werden diese angezeigt, wenn sie mit der Maus über das Bild fahren.
Den Schluss, barrierefreies Design = Zustimmung zur Vervielfältigung im Rahmen der Bildersuche kann man ernsthaft nicht ziehen wollen. Der Schluss Optimierung für Bildersuche = Zustimmung zur Vervielfältigung im Rahmen der Bildersuche scheitert daran, dass ersteres nicht nachweisbar ist.

Zum Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts siehe bereits Thüringer Oberlandesgericht: Thumbnails urheberrechtswidrig!, Rechenzentren von Google in den USA und Deutschland, Thumbnails und Urheberpersönlichkeitsrechte, Thumbnails - Vervielfältigung oder "nur" sonstige Umgestaltung und Lösungswege aus der Thumbnail-Problematik.

 


   

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