Der Börsenverein des
Deutschen Buchhandels
wettert weiter gegen die
geplante Einigung im
Gerichtsverfahren um die
Google Buchsuche. Diese
würde ein, dem Urheberrecht
an sich fremdes Opt-Out
System zulassen und dem
Grundgedanken des
Urheberrechts widersprechen,
dass eine Registrierung
nicht zur Vorraussetzung für
die Erlangung von
Urheberrechtsschutz gemacht
werden darf. Urheber
müssten sich in ein Register
eintragen und der Verwendung
ihrer Werke im Rahmen der Google Buchsuche
widersprechen (siehe
Google Buchsuche - Überblick
und erste Analyse des
Vergleichs).
Die Vereinbarung würde zudem
sowohl für US-Autoren und
Verlage als auch für
ausländische Autoren und
Verlage gelten. Betroffen
wären laut dem Börsenverein
also auch zehntausende
deutschsprachige Buchtitel.
Welche Optionen haben
Urheber nun:
1. Sie können sich für
ein opting-out aus dem
Vergleichsvorschlag
entscheiden. Dies muss
bis zum 5.5.2009
erfolgen und hätte zur
Folge, dass sie ihre
Rechte weiter gegen
Google in einem
separaten Prozess
geltend machen können.
2. Sie können Einwände
gegen den Vergleich
vorbringen. Dies muss
ebenfalls bis zum
5.5.2009 geschehen. Über
die Einwände verhandelt
das Gericht dann in
einem sog. Fairness
Hearing, bevor es über
die Genehmigung des
Vergleichsvorschlags
entscheidet.
3. Sie können keine
Einwände erheben und bei
einer Genehmigung des
Vergleichs Ansprüche
anmelden. Für bereits
gescannte Werke kann
dann bis spätestens 2011
bei dem Book Rights
Regsitry i.d.R. eine
Zahlung von 60 US-Dollar
pro Titel verlangt
werden.
Die VG Wort hat sich ein Rechtsgutachten durch
eine spezialisierte
internationale
Anwaltskanzlei erstellen
lassen und möchte bis
Februar 2009 Autoren und
Verlagen einen
Lösungsvorschlag
unterbreiten. Der
Börsenverein hat ins
Gespräch gebracht, dass
Urheber und Verlage die VG
Wort mittels einer
Erweiterung des
Wahrnehmungsvertrags mit der
Wahrnehmung aller Rechte aus
dem Vergleich beauftragen
sollen. Gebündelt könnten so
letztlich Einwände gegen den
Vergleichsvorschlag
vorgebracht und zusammen
eine stärkere Position gegen
Google bezogen werden (siehe
Massendigitalisierung und
Urheberrecht - Sieben
Millionen Bücher sind
inzwischen in den
Google-Datenbanken
gespeichert). Aber auch
hier eilt die Zeit: Deadline
ist der 5.5.2009!
Zur Google
Buchsuche siehe auch die
Seminararbeit von Hüttner,
Urheberrechtliche Probleme
der Google Buchsuche.