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24.1.2009 Börsenverein / VG Wort planen Vorgehen gegen die Einigung um die Google Buchsuche
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wettert weiter gegen die geplante Einigung im Gerichtsverfahren um die Google Buchsuche. Diese würde ein, dem Urheberrecht an sich fremdes Opt-Out System zulassen und dem Grundgedanken des Urheberrechts widersprechen, dass eine Registrierung nicht zur Vorraussetzung für die Erlangung von Urheberrechtsschutz gemacht werden darf. Urheber müssten sich in ein Register eintragen und der Verwendung ihrer Werke im Rahmen der Google Buchsuche widersprechen (siehe Google Buchsuche - Überblick und erste Analyse des Vergleichs). Die Vereinbarung würde zudem sowohl für US-Autoren und Verlage als auch für ausländische Autoren und Verlage gelten. Betroffen wären laut dem Börsenverein also auch zehntausende deutschsprachige Buchtitel.

 

Welche Optionen haben Urheber nun:
1. Sie können sich für ein opting-out aus dem Vergleichsvorschlag entscheiden. Dies muss bis zum 5.5.2009 erfolgen und hätte zur Folge, dass sie ihre Rechte weiter gegen Google in einem separaten Prozess geltend machen können.
2. Sie können Einwände gegen den Vergleich vorbringen. Dies muss ebenfalls bis zum 5.5.2009 geschehen. Über die Einwände verhandelt das Gericht dann in einem sog. Fairness Hearing, bevor es über die Genehmigung des Vergleichsvorschlags entscheidet.
3. Sie können keine Einwände erheben und bei einer Genehmigung des Vergleichs Ansprüche anmelden. Für bereits gescannte Werke kann dann bis spätestens 2011 bei dem Book Rights Regsitry i.d.R. eine Zahlung von 60 US-Dollar pro Titel verlangt werden.

Die VG Wort hat sich ein Rechtsgutachten durch eine spezialisierte internationale Anwaltskanzlei erstellen lassen und möchte bis Februar 2009 Autoren und Verlagen einen Lösungsvorschlag unterbreiten. Der Börsenverein hat ins Gespräch gebracht, dass Urheber und Verlage die VG Wort mittels einer Erweiterung des Wahrnehmungsvertrags mit der Wahrnehmung aller Rechte aus dem Vergleich beauftragen sollen. Gebündelt könnten so letztlich Einwände gegen den Vergleichsvorschlag vorgebracht und zusammen eine stärkere Position gegen Google bezogen werden (siehe Massendigitalisierung und Urheberrecht - Sieben Millionen Bücher sind inzwischen in den Google-Datenbanken gespeichert). Aber auch hier eilt die Zeit: Deadline ist der 5.5.2009!

Zur Google Buchsuche siehe auch die Seminararbeit von Hüttner, Urheberrechtliche Probleme der Google Buchsuche.  
 


   

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