11.1.2009 Gate House Media v. New York Times Company: Klage wegen Deep Links
Gate House
Media hat
beim U.S.
District
Court in
Massachusetts
Klage gegen
die New York
Times
Company
eingereicht.
Stein des
Anstoßes ist
die
Übernahme
der ersten
Sätze von
Artikeln auf
die Website
Boston Globe
Online und
die
Verlinkung
der
vollständigen
Artikel von
GateHouse,
die eine
Verbindung
der beiden
Unternehmen
nahe lege.
Die Klage
erinnert an
Verfahren,
die in der
Vergangenheit
gegen Google
News
betrieben
wurden
(diese
endeten
bislang alle
mit
Vergleichen
mit Ausnahme
eines von
Copiepresse
initiierten
Verfahrens,
das in
Belgien
derzeit noch
in der
Berufungsinstanz
anhängig
ist), und
ist durchaus
nicht völlig
aussichtslos
hinsichtlich
der
Vervielfältigung
von
Artikelteilen.
Soweit die
New York
Times
Company
dies für
gängige
Praxis im
Web hält,
ist damit
noch keine
Aussage über
die
rechtliche
Zulässigkeit
verbunden.
Soweit
hingegen
GateHouse
die Links
als solche
kritisiert,
die Nutzer
vorbei an
deren
Startseite
zu den
einzelnen
Artikeln
führen, ist
die Klage
eher
lächerlich.
Nutzer
würden über
die Links
völlig ohne
Warnung zu
den Artikeln
eines
anderen
Anbieters
geführt und
wären
deshalb
verwirrt!
Eine
derartige
Argumentation
gegen Deep
Links sollte
es 2009
eigentlich
nicht mehr
geben.
Für Ende
Januar ist
ein
Verhandlungstermin
angesetzt.
Die
Klageschrift
findet sich
auf der
Website von
Techdirt.