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7.1.2009 Google Snippets:
Urteil des OLG Stuttgart zur Haftung |
“[PDF]
stoned again
Dateiformat:
PDF/Adobe
Acrobat -
HTML-Version
Dr. H. Z.
war
beruflich
Flugzeugpilot,
dann
Richter… und
heute widmet
er sich ganz
dem Bereich
der
Spiritualität,
Heilen-_www.aidshilfe-s.de/pdf/rainbow/AHS_R8_Nr.48_Teil2.pdf
- Ähnliche
Seiten“
und
entscheiden,
ob
dieses
Persönlichkeitsrechte
verletzen
kann.
Zutreffend
geht es
zunächst
davon
aus,
dass
Nutzer
Suchergebnisse
als
automatisch
generiert
erkennen:
"Der
durchschnittliche
Nutzer
einer
Suchmaschine,
wie der
von der
Beklagten
betriebenen,
weiß,
dass die
Suchergebnisse
nicht
auf der
intellektuellen
Leistung
von
Menschen
beruhen,
sondern
aufgrund
eines
automatisierten
Vorgangs
zustande
kommen.
Auch
weiß er,
dass
eine
Suchmaschine
die
gefundene
Seite
ohne
menschliche
Einwirkung
nach
darin
vorkommenden
Begriffen
erfasst,
registriert
und bei
Aufruf
darin
vorhandener
Begriffe
deren
Internetadresse
zusammen
mit
einzelnen
Textteilen
anzeigt
... Mit
dem
Suchergebnis
verbindet
sich für
den
Nutzer
jedenfalls
dann
keine
inhaltliche
Aussage,
wenn
darin
nicht
ganze
Sätze
der
gefundenen
Seite,
sondern
lediglich
einzelne
Worte
als
„Schnipsel“
(„Snippets“)
aufgeführt
werden."
Für den
Nutzer
bleibe
offen,
ob es
zwischen
der
ersten
Zeile
([pdf]
stoned
again)
und der
dritten
Zeile
(Dr. H.
Z.…)
einen
Bezug
gibt und
wenn ja,
welchen. Selbst
wenn
eine von
mehreren
Deutungsmöglichkeiten
geeignet
wäre,
das
Persönlichkeitsrecht
des
Klägers
zu
verletzen,
hätte
dies
nicht
den
geltend
gemachten
Unterlassungsanspruch
zur
Folge.
Im
Ergebnis
führe eine
Abwägung
der
Interessen
dazu,
dass es
bei
einem
allenfalls
geringfügigem
Eingriff
und
keinen
oder
kaum
vorhandenen
Folgen
einerseits
und dem
Erfordernis
einer
ausschließlich
automatisiert
arbeiteten,
für die
Allgemeinheit
nützlichen
Suchmaschine andererseits,
an der
Widerrechtlichkeit
fehle.
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