Ich möchte heute auf den
Beitrag "
Principles
and Recommendations for
the Google Book Search
Settlement "
von James Grimmelmann
zur angestrebten
Einigung zur Google
Buchsuche hinweisen.
Grimmelmann spricht
einige Schwachpunkte des
Abkommens an, die das
Gericht vor seiner
Zustimmung bedenken
sollte. U.a. geht der
Artikel wieder auf ein
drohendes Monopol von
Google ein. Der Vertrag
würde Urhebern zwar
jederzeit die
Möglichkeit lassen, auch
in andere Projekte zum
Scannen von Büchern
einzusteigen, doch will
Google sich schon einige
"Vorrechte" sichern. So
soll das Book Rights
Registry in den ersten
10 Jahren keinem anderen
Unternehmen
wirtschaftlich bessere
Konditionen einräumen
als Google. Damit könnte
praktisch niemand dessen
Vormachtstellung in
naher Zukunft effektiv
bekämpfen.
Grimmelmann bedauert
ferner, dass es jetzt zu
keiner Entscheidung über
den fair use Einwand von
Google kommt. Mögliche
Nachfolgeprojekte hätten
es deutlich schwerer als
Google, entsprechende
Verfahren zu gewinnen.
Ein Hauptargument von
Google war der Hinweis
auf die Unmöglichkeit,
mit allen Urhebern in
individuelle
Verhandlungen
einzusteigen. Mit dem
Book Rights Registry
entfällt dieser
Gesichtspunkt
weitgehend.
Konkurrenzprojekte
müssten also ein
erhöhtes juristisches
Risiko eingehen, wenn
sie ohne Zustimmung der
Urheber mit der
Erfassung von
urheberrechtlich
geschützten Werken
beginnen, und wenn sie
dies nicht wollen,
könnten sie beim
Registry bestenfalls die
Bedingungen aushandeln,
die Google hat.