In einem seit August 2004
laufenden Verfahren hat ein
Gericht einen Antrag auf
Erlass einer einstweiligen
Verfügung gegen u.a. Google
und Yahoo zurückgewiesen.
Die Antragsteller wollten
den Suchmaschinenbetreibern
untersagen lassen,
Werbeanzeigen für
Glücksspiel zu schalten.
Seit April 2004 ist die
Bewerbung nach den
Richtlinien der
Suchmaschinen ohnehin
unzulässig. Das Gericht sah
keine Anzeichen dafür, dass
die Beklagten derartige
Anzeigen seitdem geduldet
hätten oder in Zukunft
wieder dulden werden. Dem
stehe nicht entgegen, wenn
Links in den Werbeanzeigen
Nutzer gelegentlich zu
Glücksspielseiten führen.
Deren Anbieter würden
versuchen, das Verbot zu
umgehen, z.B. indem sie die
Zielseite erst nachträglich
ändern oder von der
Zielseite einen Zugang zum
Glücksspiel schaffen. "
Much
like bacteria that mutate in
order to survive antibiotics,
would be on-line gambling
operators change their
tactics to escape detection,
necessitating different
enforcement techniques by
the defandants." Das
Gericht sehe nicht, zu
welchen weitergehenden, von
diesen nicht ohnehin schon
ergriffenen Maßnahmen es die
Suchmaschinen verpflichten
sollte.
Cisneros v. Yahoo,
CGC-04-433518 (Cal. Superior
Ct. "Tentative Trial
Decision" Nov. 6, 2008)