Der angestrebte Vergleich in
den Verfahren um die Google
Buchsuche (siehe
Google Buchsuche - Überblick
und erste Analyse des
Vergleichs) stößt
nicht nur auf Zustimmung.
Einige zentrale Kritikpunkte
hat die EFF in einem
Beitrag angesprochen,
u.a. die mit dem Vertrag
angestrebten quasi
monopolartigen Strukturen
und datenschutzrechtliche
Bedenken. Google strebe ein
Welt an, in der Google für
Nutzer alle Bücher auf
seinem digitalen Bücherregal
bereithält. Um diese lesen
zu können, müsse ein Nutzer
sich einloggen. Google könne
so detaillierte Statistiken
darüber erstellen, wer wie
lange welche Seite eines
Werks gelesen hat.
Die Einigung, wenn sie denn
vom Gericht gebilligt wird,
dürfte abschreckende Wirkung
auf mögliche Konkurrenten
von Google haben, die
ebenfalls in das Geschäft um
die Digitalisierung von
Büchern einsteigen wollen.
Denn entweder müssen sie
bereit sein - wie Google -
eine erhebliche Summe auf
den Tisch zu legen oder sich
einer langjährigen
juristischen
Auseinandersetzung um die
Grenzen von fair use
stellen. Von daher wäre der
Vergleich für Google fast
noch besser als ein Obsiegen
vor Gericht, das Nachahmern
den Markteinstieg
erleichtert würde (dazu
schon
Google Buchsuche - Kann
Google vor Gericht nur
gewinnen?).