2.12.2008
Jones Day Klage gegen Blockshopper: Markenrecht und Links
Auf der Website blockshopper.com können sich
Interessierte über Grundstücksverkäufe,
inklusive der Namen des Käufers, des Verkäufers
und des erzielten Preises informieren. Auch über
die Geschäfte eines Anwalts von Jones Day fanden
sich Angaben. Diese waren mit einem Bild von ihm
versehen, dass von der Website von Jones Day
stammte und das Bild war zugleich Anker für
einen Link zur Biographie des Anwalts auf der
Unternehmenswebsite. Warum könnte Blockshopper
verklagt worden sein? Datenschutz? Der Fall
spielt in den USA, also wenig wahrscheinlich.
Verletzung des Urheberrechts? Der Sieg wäre
Jones Day sicher gewissen. Nein! Jones Day wirft
Blockshopper eine Markenrechtsverletzung vor!
Durch die Nennung der Firma und der Verlinkung
werde der falsche Eindruck erweckt, dass die
beiden Firmen zusammenarbeiten würden. Die EFF
(Electronic Frontier Foundation) hatte dafür nur
die Bemerkung übrig "some of the most
preposterous trademark claims we've ever seen."
Die Idee, jemand der eine Unternehmerwebsite
verlinkt, würde bei Nutzern den Eindruck
hervorrufen, in irgendeiner Form mit dem
Unternehmen verbunden zu sein, ist in der Tat
ziemlich absurd. Das angegangene Gericht scheint
die Sache in einer ersten Entscheidung jedoch
als nicht so aussichtslos einzuordnen;
jedenfalls gab es einer motion to dismiss
nur teilweise statt.