Links & Law - Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung für Juristen & Webmaster

Internetrecht für Juristen und Webmaster Suchmaschinen & Such-maschinenoptimierung Blog zu Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung Links & Law SEO-Angebote Urteile zum Internetrecht Literatur zu SEO und Internetrecht  Lebenslauf / Impressum 
27.11.2008 Haftung des Betreibers eine Kunstauktion-Plattform
Das OLG Köln hatte über eine etwas andere Variante der Haftung von Internetauktionshäusern zu befinden (Urteil vom 26.9.2008, Az. 6 U 111/08). In der bisherigen Rechtsprechung stand immer eine Störerhaftung bzw. eine Haftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten im Vordergrund. Das OLG Köln gelangte in seinem Fall zu einer Gehilfenhaftung, weil die Ausgestaltung der Plattform so angelegt war, dass Urheberrechtsverletzungen seitens der Anbieter eine wahrscheinliche Folge waren. Auf der Plattform wurden Kunstwerke gehandelt, wobei die Anbieter nicht deren Urheber sind. Auch nach Abschluss einer Versteigerung blieben Darstellungen der Werke online, sprich erfolgt eine öffentliche Zugänglichmachung i.S.d. § 19 a UrhG.
Bis zum Abschluss eines Vertrages ist dies rechtlich problemlos. Gem. § 58 UrhG ist die öffentliche Zugänglichmachung von zum öffentlichen Verkauf bestimmten Werken der bildenden Künste durch den Veranstalter zur Werbung zulässig, soweit dies zur Förderung der Veranstaltung erforderlich ist. Ggf. darf das Werk auch eine kurze Zeitspanne nach dem Verkauf noch öffentlich zugänglich sein. Für einen längeren Zeitraum (hier über eine Woche) sah das Gericht aber keine Rechtfertigung mehr.

Für ausführlichere Informationen zur Haftung von Forenbetreibern siehe meinen Haftungsguide!

 


   

Google
 
Web www.linksandlaw.de

 

 

n

 

News

Die aktuellen News finden Sie auf dieser Seite.

Ältere News wandern ins Archiv (2005, 2006, 2007, 2008,  2009, 2010, 2011 und 2012)

 

 
 

Internetrecht-Startseite | Kontakt | Anwälte Internetrecht | Internetrecht-Suchmaschine

Copyright © 2002-2009 Dr. Stephan Ott