Wenn eine Webmaster gegen die Richtlinien von
Suchmaschinen zur zulässigen
Suchmaschinenoptimierung verstößt (Siehe auch
den
kleinen Leitfaden zur Suchmaschinenmanipulation)
und dies bemerkt wird, kann dies den Ausschluss
einer Webseite aus dem Index zur Folge haben
oder "nur" eine Herabstufung im Ranking. Dabei
gibt es anscheinend Strafen, bei denen Webseiten
für alle Keywords um 30, 50 oder 100 Positionen
nach hinten verschoben werden. Angesichts von
Untersuchungen, die belegen, dass Nutzer fast
nie mehr als die ersten drei Suchergebnisseiten
beachten, dürfte die konkrete Penalty ziemlich
egal sein.
Sistrix hat die Strafen näher untersucht und
ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sie Keywords
mit dem eigenen Markennamen nicht betreffen. Ein
Beispiel: Wendet BMW unzulässige
Optimierungsmethoden an, könnte die Webseite in
der Trefferliste immer um 50 Plätze nach hinten
verschoben werden, wenn ein Nutzer nach
Begriffen sucht, die auf der Website vorkommen.
Sucht ein Nutzer aber gezielt nach BMW oder nach
BMW in Verbindung mit einem anderen Begriff,
erfolgt keine Penalty und die Seite erscheint
ggf. auch auf der ersten Trefferseite. Das ist
auch gut nachvollziehbar, weil Nutzer hier auf
alle Fälle die Webseite von BMW erwarten.