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16.11.2008 Rankingstrafen und Markennamen
Wenn eine Webmaster gegen die Richtlinien von Suchmaschinen zur zulässigen Suchmaschinenoptimierung verstößt (Siehe auch den kleinen Leitfaden zur Suchmaschinenmanipulation) und dies bemerkt wird, kann dies den Ausschluss einer Webseite aus dem Index zur Folge haben oder "nur" eine Herabstufung im Ranking. Dabei gibt es anscheinend Strafen, bei denen Webseiten für alle Keywords um 30, 50 oder 100 Positionen nach hinten verschoben werden. Angesichts von Untersuchungen, die belegen, dass Nutzer fast nie mehr als die ersten drei Suchergebnisseiten beachten, dürfte die konkrete Penalty ziemlich egal sein. Sistrix hat die Strafen näher untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sie Keywords mit dem eigenen Markennamen nicht betreffen. Ein Beispiel: Wendet BMW unzulässige Optimierungsmethoden an, könnte die Webseite in der Trefferliste immer um 50 Plätze nach hinten verschoben werden, wenn ein Nutzer nach Begriffen sucht, die auf der Website vorkommen. Sucht ein Nutzer aber gezielt nach BMW oder nach BMW in Verbindung mit einem anderen Begriff, erfolgt keine Penalty und die Seite erscheint ggf. auch auf der ersten Trefferseite. Das ist auch gut nachvollziehbar, weil Nutzer hier auf alle Fälle die Webseite von BMW erwarten.


   

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