Links & Law - Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung für Juristen & Webmaster

Internetrecht für Juristen und Webmaster Suchmaschinen & Such-maschinenoptimierung Blog zu Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung Links & Law SEO-Angebote Urteile zum Internetrecht Literatur zu SEO und Internetrecht  Lebenslauf / Impressum 
13.11.2008 Diskussionsrunde zu Google in Bayreuth

In den letzten beiden Tagen habe ich über die Vorträge von Dr. Spieker und Prof. Leistner beim Seminar über Google an der Universität Bayreuth berichtet. Auf die anderen Beiträge möchte ich nur kurz hinweisen. Prof. Haedicke diskutierte persönlichkeits- und urheberrechtliche Fragestellungen von Mashups und spielte einige interessante Videos vor (z.B. das sog. "Grey Album" und "Hitler Leasing", zu finden bei YouTube). Prof. Ohly erörterte die Verwendung einer fremden Marke als Keyword und kam letztlich zu einer - aus meiner Sicht zu Recht - sehr werbekundenfreundlichen Auslegung. Nebenbei berichtete er auch, wie es dazu kam, dass das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in Alicante und nicht in München, Madrid oder Barcelona seinen Sitz fand. In den letzten beiden Vorträgen von Herrn Gauß und mir ging es schließlich mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung um kartellrechtliche Fragen in Zusammenhang mit Google. Dabei zeigte sich auch, dass wir hinsichtlich der Festigkeit der marktbeherrschenden Stellung von Google unterschiedlicher Auffassung sind. Jedenfalls wurde über diesen Punkt mit den Teilnehmern heftig diskutiert.

Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine Diskussionsrunde, bei der Herr Gauß und ich letzte Fragen der Teilnehmer beantworteten. Dabei ging es um folgende Themenkomplexe:

Ist Google eine stärkere präventive Prüfpflicht zuzumuten, insbesondere eine Überprüfung darauf, ob ein von einem Werbekunden ausgesuchtes Keyword markenrechtlich geschützt ist? Sollte Google verpflichtet sein, seine Nutzer mehr über ihre Rechte aufzuklären, was die Entfernung rechtswidriger Suchtreffer betrifft? Brauchen wir eine weitere Organisation, an die sich Nutzer wenden können, die schnell und unabhängig über die Herausnahme von Seiten aus dem Index befindet (eine "Such-UN")? Liegt die Lösung der Thumbnail-Problematik in einer detailliert formulierten Schranke oder wäre eine offen formulierte Generalklausel nach Vorbild der fair use Ausnahme vorzuziehen? Wie geht Google nach dem beabsichtigten Vergleich mit Verlegern mit urheberrechtlich geschützten Büchern im Rahmen der Buchsuche um?


   

Google
 
Web www.linksandlaw.de

 

 

n

 

News

Die aktuellen News finden Sie auf dieser Seite.

Ältere News wandern ins Archiv (2005, 2006, 2007, 2008,  2009, 2010, 2011 und 2012)

 

 
 

Internetrecht-Startseite | Kontakt | Anwälte Internetrecht | Internetrecht-Suchmaschine

Copyright © 2002-2009 Dr. Stephan Ott