In den letzten beiden Tagen
habe ich über die Vorträge von
Dr. Spieker und
Prof. Leistner beim
Seminar über Google an der Universität
Bayreuth berichtet. Auf die anderen Beiträge
möchte ich nur kurz hinweisen. Prof. Haedicke
diskutierte persönlichkeits- und
urheberrechtliche Fragestellungen von Mashups
und spielte einige interessante Videos vor (z.B.
das sog. "Grey Album" und "Hitler Leasing", zu
finden bei YouTube). Prof. Ohly erörterte die
Verwendung einer fremden Marke als Keyword und
kam letztlich zu einer - aus meiner Sicht zu
Recht - sehr werbekundenfreundlichen Auslegung.
Nebenbei berichtete er auch, wie es dazu kam,
dass
das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
(Marken, Muster und Modelle) in Alicante und
nicht in München, Madrid oder Barcelona seinen
Sitz fand. In den letzten beiden Vorträgen von
Herrn Gauß und mir ging es schließlich mit
unterschiedlicher Schwerpunktsetzung um
kartellrechtliche Fragen in Zusammenhang mit
Google. Dabei zeigte sich auch, dass wir
hinsichtlich der Festigkeit der
marktbeherrschenden Stellung von Google
unterschiedlicher Auffassung sind. Jedenfalls
wurde über diesen Punkt mit den Teilnehmern
heftig diskutiert.
Den Abschluss der
Veranstaltung bildete eine Diskussionsrunde, bei
der Herr Gauß und ich letzte Fragen der
Teilnehmer beantworteten. Dabei ging es um
folgende Themenkomplexe:
Ist Google eine stärkere
präventive Prüfpflicht zuzumuten, insbesondere
eine Überprüfung darauf, ob ein von einem
Werbekunden ausgesuchtes Keyword markenrechtlich
geschützt ist? Sollte Google verpflichtet sein,
seine Nutzer mehr über ihre Rechte aufzuklären,
was die Entfernung rechtswidriger Suchtreffer
betrifft? Brauchen wir eine weitere
Organisation, an die sich Nutzer wenden können,
die schnell und unabhängig über die Herausnahme
von Seiten aus dem Index befindet (eine "Such-UN")?
Liegt die Lösung der Thumbnail-Problematik in
einer detailliert formulierten Schranke oder
wäre eine offen formulierte Generalklausel nach
Vorbild der fair use Ausnahme vorzuziehen? Wie
geht Google nach dem beabsichtigten Vergleich
mit Verlegern mit urheberrechtlich geschützten
Büchern im Rahmen der Buchsuche um?