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11.11.2008 Vortrag: Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Snippets
Wie gestern schon angekündigt, möchte ich in den nächsten Tagen noch auf einige interessante Diskussionen der El§a-Veranstaltung zu Google in Bayreuth eingehen:

Der erste Vortrag von Dr. Spieker befasste sich mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Suchergebnisse (siehe dazu auch seinen Artikel in MMR 2005, 727 ff.) und in diesem Rahmen mit einem früheren Verfahren vor dem LG Berlin, bei dem eine Fernsehmoderatorin gegen Google vorging, weil die Snippets einzelner Suchergebnisse den (unzutreffenden) Eindruck hervorriefen, sie habe Nacktfotos von sich machen lassen.

Das Verfahren richtete sich damals noch gegen die Google GmbH. Wohl als Folge des Verfahrens findet sich seitdem im Impressum als allein Verantwortlicher Google Inc. mit Sitz in den USA, und ist die Seite, aus der der Snippet stammt, gesperrt und Google zeigt einen Erklärung zum rechtlichen Hintergrund an.

In der Diskussion ergaben sich einige interessante Fragestellungen: Was ist, wenn einem persönlichkeitsrechtsverletzendem Snippet die betroffene Person nicht hinreichend entnommen werden kann, sie sich aber aus dem Zusammenspiel der Snippets mehrerer Suchergebnisse ergibt?

Nach Feststellung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung ist offen, was eine Suchmaschine tun muss, um ggf. gleichartige Rechtsverletzungen in Zukunft zu verhindern. Dr. Spieker regte an, in die Richtung zu denken, die fraglichen Wörter (nackt und der Name der Betroffenen) über Einsatz eines Filters durch „...“ zu ersetzen. Dass Nutzer dann mit einzelnen Suchergebnissen weniger anzufangen wüssten, sei aufgrund der Abwägung zwischen den betroffenen Grundrechtspositionen hinzunehmen. 

Dem würde ich noch eine Problematik hinzufügen wollen: Wenn sich einem Snippet die Aussage entnehmen lässt, ... habe Nacktaufnahmen von sich machen lassen, dann handelt es sich um eine personenbezogene Information. Darf Google derartige Daten überhaupt an seine Nutzer übermitteln oder kann der Betroffene hier auch über das Datenschutzrecht Ansprüche auf Unterlassung geltend machen?


   

Google
 
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