Aus Spanien hat mir ein Leser von Links & Law ein interessantes Urteil
zur Kenntnis gebracht, dass sich mit grundlegenden Funktionen von
Suchmaschinen beschäftigt. Konkret geht es um die urheberrechtliche
Relevanz von Snippets in den Suchergebnissen (hier werden ja letztlich
auch Auszüge aus den verlinkten Webseiten vervielfältigt) und um den
Google Cache. Das Gericht in dem sog. Megakini-Fall hatte ernsthafte
Zweifel daran, dass Schrankenregelungen zu Gunsten von Google
eingreifen. Das Gericht ist dann u.a. nach Vorbild des fair use
Grundsatzes der USA in eine allgemeine Interessenabwägung eingetreten
und hat u.a. nach dem Zweck
der Verwendung gefragt. Letztlich entschied es zugunsten der
Suchmaschine.
Es handelt sich hierbei immerhin um eine
zweitinstanzliche Entscheidung aus Barcelona! Deutsche Gerichte sind
hingegen zu Recht wesentlich zurückhaltender und dürften kaum eine
Einführung der fair use Schranke durch die Hintertür mitmachen. Zuletzt
hatte auch das LG Hamburg
in seinem Thumbnail-Urteil diesen Weg nicht eingeschlagen. Gegen das
Urteil in Spanien wird Revision eingelegt werden.
Dieses Verfahren zeigt einmal mehr, dass nahezu alle grundlegenden
Funktionen der Websuche auf dem urheberrechtlichen Prüfstand stehen und
es an der Zeit für den Gesetzgeber wäre, einen klaren Rechtsrahmen
vorzugeben, welche Feature zulässig sind und welche nicht. Nach
deutschem Recht dürfte der Cache urheberrechtswidrig sein (siehe
Der Google Cache - Eine milliardenfache Urheberrechtsverletzung?).
Auf Details des Urteils aus Spanien werde ich demnächst noch einmal
eingehen.