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26.10.2008 Telefonnummer ins Impressum? Der EuGH sagt nein, oder doch ja?
Seit Jahren herrscht Unsicherheit darüber, ob eine Telefonnummer im Web-Impressum enthalten sein muss oder nicht. Gerichte haben unterschiedliche Urteile gefällt und der BGH hatte im April 2007 diese Frage dem EuGH vorgelegt. Von dessen Entscheidung erhofften sich alle mehr Rechtssicherheit für die Zukunft. Vergebens, wie es jetzt scheint. Wenn der EuGH (Urteil vom 16.10.2008, Rechtssache C - 298/07) ausdrücklich ausführt, dass nicht zwingend eine Telefonnummer angegeben werden muss, ist dies zumindest für die weit überwiegende Zahl der Webmaster nur die halbe Wahrheit. Denn neben einer E-Mail-Adresse muss ein weiterer Kommunikationsweg angeboten werden. Das kann, muss aber nicht über die Angabe einer Telefonnummer geschehen. Ein Webmaster kann auch ein Kontaktformular auf seiner Website verwenden. Je nach Interpretation des Urteils des EuGH, muss dann aber auf Anfragen rasch geantwortet werden. Im konkreten Fall hatte der betroffene Unternehmer sicher gestellt, dass Nutzer innerhalb einer Stunde eine Antwort erhielten. Für den "kleinen Webmaster" ist dies nicht möglich und der Streit, wie schnell dieser reagieren muss, könnte eröffnet sein.

Eine ausführlichere Auseinandersetzung mit dem Urteil finden Sie bereits auf der Special Website zur Impressumspflicht. Das Urteil mit seinen verschiedenen Aspekten wird mich auch hier weiter beschäftigen.


 

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