Field hat in den USA vor einigen Jahren eine Klage
wegen des Google Cache verloren. Er hatte es
geradezu darauf angelegt, dass Google seine Seite
indiziert und eine Version derselben im Cache
zugänglich macht, nur um Google dann verklagen zu
können. Die Sache ging völlig schief, das Gericht
sah gleich mehrere Gründe, die Klage abzuweisen, von
Rechtsmissbrauch, der Schranke des fair use bis hin
zu einer konkludenten Einwilligung, weil er genau
wusste, wie er verhindern konnte, dass Google in
einen "Im Cache"-Link anzeigt.
2008 - Neue Parteien - Gleiches Problem: Parker hat
Yahoo und Microsoft wegen der
Zwischenspeicher-Kopien seiner Seiten verklagt. Da
das Gericht seinem Vortrag ebenfalls entnehmen
konnte, dass Parker genau um die Arbeitsweise der
Suchmaschinen wusste und dagegen nichts unternahm,
sah es eine konkludente Einwilligung in die
Vervielfältigung. Den Vorwurf der
Urheberrechtsverletzung ganz ablehnen, wollte es
dann aber doch nicht. Denn auch nach Einreichung der
Klage zeigten die Beklagten weiterhin die
Website des Klägers im Cache an. Das Gericht hielt
es für möglich, dass die von Parker konkludent
erteilte Lizenz widerrufen werden konnte.