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19.10.2008 Parker v. Yahoo, Microsoft wegen Cache-Funktion
Field hat in den USA vor einigen Jahren eine Klage wegen des Google Cache verloren. Er hatte es geradezu darauf angelegt, dass Google seine Seite indiziert und eine Version derselben im Cache zugänglich macht, nur um Google dann verklagen zu können. Die Sache ging völlig schief, das Gericht sah gleich mehrere Gründe, die Klage abzuweisen, von Rechtsmissbrauch, der Schranke des fair use bis hin zu einer konkludenten Einwilligung, weil er genau wusste, wie er verhindern konnte, dass Google in einen "Im Cache"-Link anzeigt. 
2008 - Neue Parteien - Gleiches Problem: Parker hat Yahoo und Microsoft wegen der Zwischenspeicher-Kopien seiner Seiten verklagt. Da das Gericht seinem Vortrag ebenfalls entnehmen konnte, dass Parker genau um die Arbeitsweise der Suchmaschinen wusste und dagegen nichts unternahm, sah es eine konkludente Einwilligung in die Vervielfältigung. Den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung ganz ablehnen, wollte es dann aber doch nicht. Denn auch nach Einreichung der Klage zeigten die Beklagten weiterhin die Website des Klägers im Cache an. Das Gericht hielt es für möglich, dass die von Parker konkludent erteilte Lizenz widerrufen werden konnte. 


 

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