21.10.2008
AG München - IP Adresse für Internetportalbetreiber nicht
personenbezogen
Der Streit um den Personenbezug von IP-Adressen geht
in eine neue Runde. Bislang war es nur das AG
Berlin, dass die Speicherung von IP-Adressen als
Verstoß gegen den Datenschutz gewertet hat. Und
jetzt kommt Widerspruch auf Ebene der Amtsgerichte.
Das AG München vertritt die gegenteilige Auffassung
(Urteil vom 30.9.2008, Az. 133 C 5677/08).
Dynamische IP-Adressen seien für den Betreiber eines
Internetportals keine personenbezogenen Daten. Die
Missbrauchsmöglichkeit, die IP-Adresse über einen
Access-Provider einer Person zuzuordnen (die
Weitergabe der Information ist ihm verboten), genüge
nicht.
Die Rechtsunsicherheit in diesem Bereich wird wohl
noch länger anhalten, bis entweder Obergerichte über
diese Frage entscheiden oder der Gesetzgeber sich zu
einer Klarstellung entschließt. Praktisch relevant
ist die Problematik hinsichtlich des Einsatzes von
Webstatistikprogrammen, die eine IP-Adresse
aufzeichnen.