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21.10.2008 AG München - IP Adresse für Internetportalbetreiber nicht personenbezogen
Der Streit um den Personenbezug von IP-Adressen geht in eine neue Runde. Bislang war es nur das AG Berlin, dass die Speicherung von IP-Adressen als Verstoß gegen den Datenschutz gewertet hat. Und jetzt kommt Widerspruch auf Ebene der Amtsgerichte. Das AG München vertritt die gegenteilige Auffassung (Urteil vom 30.9.2008, Az. 133 C 5677/08). Dynamische IP-Adressen seien für den Betreiber eines Internetportals keine personenbezogenen Daten. Die Missbrauchsmöglichkeit, die IP-Adresse über einen Access-Provider einer Person zuzuordnen (die Weitergabe der Information ist ihm verboten), genüge nicht.
Die Rechtsunsicherheit in diesem Bereich wird wohl noch länger anhalten, bis entweder Obergerichte über diese Frage entscheiden oder der Gesetzgeber sich zu einer Klarstellung entschließt. Praktisch relevant ist die Problematik hinsichtlich des Einsatzes von Webstatistikprogrammen, die eine IP-Adresse aufzeichnen.
 


   

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