Mal wieder Aufregung um die Google Bildersuche. Das
LG Hamburg hält diese für rechtswidrig, da die
Anzeige eines Vorschaubildes (Thumbnail) gegen
Urheberrechte verstoßen soll (Az. 308 O 42/06).
Diese Problematik war nun schon Gegenstand
zahlreicher Gerichtsverfahren in Deutschland.
Angesichts sehr unterschiedlicher Entscheidungen
gibt es noch keine echte Rechtssicherheit. Für
Google war dieses Jahr eher schlecht, weil bereits
im März das Thüringer Oberlandesgericht die gleiche
Haltung eingenommen hat wie jetzt das Hamburger
Gericht (siehe
Thüringer Oberlandesgericht: Thumbnails
urheberrechtswidrig!). Allerdings kam es
durch einen "Trick" im konkreten Fall doch noch zur
Zulässigkeit der Erstellung des Thumbnails. Die
Klägerin hatte ihre Website für Suchmaschinen
optimiert. Deshalb sei die Geltendmachung von
Ansprüchen rechtsmissbräuchlich.
Da Google das Verfahren notfalls wohl durch alle
Instanzen ziehen wird (Berufung gegen das Hamburger
Urteil ist angekündigt), dürfte nur ein negatives
Urteil des BGH die Bildersuche in echte Nöte
bringen. Berichterstattungen wie "Bildersuche vor
dem Aus" sind zum jetzigen Zeitpunkt völlig
übertrieben. Nur am Rande sei bemerkt, das
LG Hamburg hat
diese Position schon 2003 eingenommen und es
gibt die Bildersuche noch immer!
Das Ausland spart nicht gerade mit Kritik zu dem
Urteil aus Hamburg und sieht darin einen Rückschritt
für den E-Business-Standort Deutschland, Google
selbst einen Schritt ins digitale Steinzeitalter.
Damit dürfte Google nicht ganz unrecht haben. Im
Urteil (Volltext liegt mir noch nicht vor) hat der
Richter die Möglichkeit angedeutet, statt Thumbnails
eine textliche Umschreibung der indizierten
Abbildungen zu veröffentlichen. Ich bin ja fast
geneigt zu sagen, dass man ja weiß von welchem
Gericht diese Aussage kommt und sie deshalb nicht
besonders ernst genommen werden sollte. Urteile aus
Hamburg zum Internetrecht sind inzwischen berühmt
berüchtigt, weil sie an den Internet-Realitäten
gerne vorbei gehen. Natürlich kann man die Ansicht
vertreten, Thumbnails seien ein Verstoß gegen
Urheberrechte, aber dann doch bitte nicht mit so
unqualifizierten Bemerkungen! Eine Bildersuche ohne
Thumbnails würde kein User ernsthaft benutzen!