Links & Law - Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung für Juristen & Webmaster

Internetrecht für Juristen und Webmaster Suchmaschinen & Such-maschinenoptimierung Blog zu Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung Links & Law SEO-Angebote Urteile zum Internetrecht Literatur zu SEO und Internetrecht  Lebenslauf / Impressum 
18.10.2008 Thumbnails bei der Bildersuche - nein danke! Beschreiben Sie die Bilder doch mit Text...
Mal wieder Aufregung um die Google Bildersuche. Das LG Hamburg hält diese für rechtswidrig, da die Anzeige eines Vorschaubildes (Thumbnail) gegen Urheberrechte verstoßen soll (Az. 308 O 42/06). Diese Problematik war nun schon Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren in Deutschland. Angesichts sehr unterschiedlicher Entscheidungen gibt es noch keine echte Rechtssicherheit. Für Google war dieses Jahr eher schlecht, weil bereits im März das Thüringer Oberlandesgericht die gleiche Haltung eingenommen hat wie jetzt das Hamburger Gericht (siehe Thüringer Oberlandesgericht: Thumbnails urheberrechtswidrig!). Allerdings kam es durch einen "Trick" im konkreten Fall doch noch zur Zulässigkeit der Erstellung des Thumbnails. Die Klägerin hatte ihre Website für Suchmaschinen optimiert. Deshalb sei die Geltendmachung von Ansprüchen rechtsmissbräuchlich.
 
Da Google das Verfahren notfalls wohl durch alle Instanzen ziehen wird (Berufung gegen das Hamburger Urteil ist angekündigt), dürfte nur ein negatives Urteil des BGH die Bildersuche in echte Nöte bringen. Berichterstattungen wie "Bildersuche vor dem Aus" sind zum jetzigen Zeitpunkt völlig übertrieben. Nur am Rande sei bemerkt, das LG Hamburg hat diese Position schon 2003 eingenommen und es gibt die Bildersuche noch immer!
 
Das Ausland spart nicht gerade mit Kritik zu dem Urteil aus Hamburg und sieht darin einen Rückschritt für den E-Business-Standort Deutschland, Google selbst einen Schritt ins digitale Steinzeitalter. Damit dürfte Google nicht ganz unrecht haben. Im Urteil (Volltext liegt mir noch nicht vor) hat der Richter die Möglichkeit angedeutet, statt Thumbnails eine textliche Umschreibung der indizierten Abbildungen zu veröffentlichen. Ich bin ja fast geneigt zu sagen, dass man ja weiß von welchem Gericht diese Aussage kommt und sie deshalb nicht besonders ernst genommen werden sollte. Urteile aus Hamburg zum Internetrecht sind inzwischen berühmt berüchtigt, weil sie an den Internet-Realitäten gerne vorbei gehen. Natürlich kann man die Ansicht vertreten, Thumbnails seien ein Verstoß gegen Urheberrechte, aber dann doch bitte nicht mit so unqualifizierten Bemerkungen! Eine Bildersuche ohne Thumbnails würde kein User ernsthaft benutzen!


   

Google
 
Web www.linksandlaw.de

 

 

n

 

News

Die aktuellen News finden Sie auf dieser Seite.

Ältere News wandern ins Archiv (2005, 2006, 2007, 2008,  2009, 2010, 2011 und 2012)

 

 
 

Internetrecht-Startseite | Kontakt | Anwälte Internetrecht | Internetrecht-Suchmaschine

Copyright © 2002-2009 Dr. Stephan Ott