13.10.2008
Verwendung von Google Analytics rechtlich unbedenklich?
Während Datenschützer, allen voran Herr Weichert, die
Verwendung des Websitestatistikprogramms Google
Analytics für nicht zulässig erachten (Siehe
ULD: Google
Analytics - Verstoß gegen das TMG?), ist
Google selbstredend anderen Auffassung und bekommt jetzt
Unterstützung. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW)
wies darauf hin, dass die Verwendung des Programms
rechtlich unbedenklich sei, wenn ein entsprechender
Datenschutzhinweis auf der Webseite angebracht wird. Die
genaue Formulierung könne aus den
Datenschutzbestimmungen von Google entnommen werden.