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10.10.2008 Übertriebene Prüfpflichten - OLG Hamburg zu eBay
Das Lesen des neusten Urteils des OLG Hamburgs in Sachen Haftung von eBay ersetzt den Besuch von Horrorfilmen (Urteil vom 24.07.2008, Az.: 3 U 216/06). Gänsehaut garantiert! Nach Auffassung des Gerichts ist eBay verpflichtet, präventiv die Veröffentlichung von Verkaufsangeboten zu verhindern, in denen die streitgegenständlichen Marken unzutreffend verwendet werden. Dass eBay bislang nur eine softwaregestützte Suche einsetzt, um bereits eingestellte Artikel zu finden, sei unerheblich. Es ließe sich ja eine entsprechend proaktiv wirksame Software entwickeln. Und wenn diese nur eine geringe Trefferquote aufweist und damit nicht alle Verletzungen der Marke des Klägers erkennt, dann sei doch auch eine manuelle Kontrolle noch zumutbar. Dabei müsse lediglich geschaut werden, ob Stühle fremder Hersteller unter der Klagemarke angeboten werden. Produkte anderer Hersteller wiesen eine abweichende Gestaltung auf, z.B. ein anders gestaltetes Lehnenelement. Wie die Mitarbeiter von eBay das alles erkennen sollen? Das Gericht schreibt etwas von "ggf. geschulten Mitarbeitern". Angesichts dieser völlig überzogenen Forderungen überrascht es nicht, dass das Gericht offen an der Ansicht des BGH zweifelt, ob es tatsächlich ein die Zumutbarkeit generell begrenzender Gesichtspunkt sein kann, ob das Geschäftsmodell durch die Forderung proaktiver Kontrollen in Frage gestellt würde. Auch die Gefahr, dass eine Vielzahl von Markeninhabern jetzt an eBay mit gleichen Forderungen herantreten könnten, störte das Gericht nicht. Vielleicht sollen ja demnächst unter einer Marke angebotene No-Name-DVD-Player anhand der Tastengestaltung am Gerät erkannt werden. Mit entsprechender Schulung geht doch alles, oder?
 
Ich verfolge auch die Literatur in den USA in Haftungsfragen. Immer öfters findet sich dort der Vorwurf an die Europäer, die Vorteile von Haftungsprivilegierungen noch nicht wirklich erkannt zu haben und in Sachen Haftung sehr rückständig zu sein. Darüber lässt sich freilich streiten, doch die Ansicht des OLG Hamburg ist völlig überzogen und steht mit den Wertungen des TMG (das Gericht sagt lediglich in einem Satz, dass dieses keine Anwendung findet) im Widerspruch und dürfte sich auch mit der Ansicht des BGH nicht vereinbaren lassen.
 
In den USA ist eBay in einem Verfahren gegen Tiffany übrigens erst kürzlich als Sieger hervorgegangen (Berufung ist allerdings eingelegt) und als nicht zu einer proaktiven Kontrolle verpflichtet angesehen worden.


   

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